Diese Internetseite ist ausschließlich an Unternehmer gerichtet. Der Betreiber der Seite - Container Kreativ GmbH - ist ausschließlich im B2B-Bereich tätig und schließt Verträge nur mit Unternehmern ab

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der
Containerkreativ GmbH
im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
Stand Juli 2024

Übersicht

§ 1 Allgemeines

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Identität des Verkäufers

§ 4 Bestellvorgang

§ 5 Vertragsabschluss

§ 6 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

§ 8 Lieferbedingungen  

§ 9 Übergabe / Gefahrübergang

§ 10 Gewährleistung / Mängelhaftung

§ 11 Haftung

§ 12 Eigentumsvorbehalt

§ 13 Änderungen

§ 14 Widerrufsrecht

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

§ 16 Salvatorische Klausel

§ 17 Alternative Streitbeilegung

  1. Allgemeines

Container Kreativ GmbH („Container Kreativ“) ist eine internationale Handelsgesellschaft, die Lastwagencontainer verkauft und liefert, die nach den vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen hergestellt werden und auf dem individuellen Kundenwunsch mit Abroll-, Absetz- und BDF (Wechselbrücke) ausgestattet sind. („Leistungen").

Container Kreativ schließt Verträge ausschließlich mit Vertragspartnern, die die von Container Kreativ angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen. Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

  1. Geltungsbereich

2.1 Persönlicher Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich gegenüber (i) Unternehmern im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das heißt natürlichen oder juristischen Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, gegenüber (ii) Personen des öffentlichen Rechts und (iii) öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2.2. Sachlicher Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Verträge über die Herstellung und Verkauf von Containern, sowie über alle sonstigen Leistungen, Angebote oder sonstige

rechtsgeschäftlichen Erklärungen von Container Kreativ in Zusammenhang mit den Leistungen;

2.3. Zeitlicher Geltungsbereich: Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, somit also auch dann, wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich zugrunde gelegt wurden. Etwas anderes kann gelten, wenn die Parteien nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbaren.

2.4. Abweichungen: Abweichende Bedingungen des Käufers und/oder Bestellers – nachstehend „Kunde/noder „Käufer“ genannt – gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Abweichende AGB des Kunden werden also auch ohne ausdrücklichen Widerspruch oder bei vorbehaltloser Lieferung/Leistung nicht Vertragsbestandteil.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen geschlossener Verträge bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Container Kreativ.

3.  Identität des Verkäufers

Vertragspartner der Kunden, die einen Vertrag hinsichtlich der von Container Kreativ auf der Internetseite https://www.containerkreativ.de/ angebotenen Waren und Leistungen abschließen, ist die Container Kreativ GmbH, Otto-Spielmann-Str. 2, 38820 Halberstadt („Verkäufer“).

4. Bestellvorgang

4.1 Die auf der Internetseite des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

4.2. Die Kunden treten auf eigenem Antrieb und Initiative mit dem Verkäufer in Kontakt, indem sie an den Verkäufer eine Anfrage in Schriftform oder elektronisch über die Internetseite von Container Kreativ richten. Dabei sollt der Kunde ebenfalls Angaben zu seiner Unternehmers- oder Verbrauchereigenschaft zu machen, indem er das dafür vorgesehene Feld vor Absenden der Anfrage ankreuzt.

Im Anschluss daran erhält der Kunde von Container Kreativ eine Eingangsbestätigung seiner Anfrage. Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme eines jeweiligen Angebots dar und führt noch nicht zum Vertragsabschluss.

4.3. Der Verkäufer prüft innerhalb angemessener Zeit ab Eingang der Kundenanfrage, ob ihr nach den zum Zeitpunkt des Anfrageneingangs vorhandenen fachlichen, technischen und personellen Kapazitäten entsprochen werden kann. Im Falle eines positiven Ergebnisses der vorgenommenen

internen Prüfung unterbreitet der Verkäufer ein offizielles Angebot an den Kunden in Schriftform oder elektronisch.

4.4. Alle Angaben zu unseren Produkten und Leistungen, einschließlich der in unseren Angeboten, Druckschriften und auf unserer Webseite enthaltenen Informationen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Eigenschaften oder Leistungsmerkmale, sind ohne die Bezeichnung als „verbindliche Eigenschaft“ unserer Liefergegenstände als annähernde Durchschnittswerte zu betrachten. Dies gilt auch für Aussagen unserer Mitarbeiter, sofern nicht anders vereinbart. Auch Daten unserer Produkte, die keine Toleranzangaben enthalten und auf unserer Webseite dargestellt sind, unterliegen handelsüblichen und branchenüblichen Abweichungen und Veränderungen aufgrund produktionstechnischer Umstände und verwendeter Materialien. Die Angebote des Verkäufers basieren überdies noch auf den Angaben des Kunden aus der Kundenanfrage. Der Kunde ist vor diesem Hintergrund und zum Zwecke der Erstellung eines seinen Bedürfnissen entsprechenden Angebots verpflichtet, alle für die Angebotserstellung notwendigen Informationen in seiner Anfrage bereitzustellen.

4.5. Als erforderliche Informationen für die Angebotserstellung, die in der Kundenanfrage vom Kunden anzugeben sind, kommen insbesondere jedoch nicht abschließend die folgenden Informationen in Betracht:

  • Angaben zur Identität des Kunden: Name, Firmensitz, Geschäftsführer, Handelsregisternummer;
  • Angaben zur Unternehmers- oder Verbrauchereigenschaft;
  • Umsatzsteuer-ID;
  • Namen und Kontaktdaten einer Ansprechperson;
  • Lieferanschrift, falls eine Lieferung gewünscht wird;
  • Sonderspezifikationen des herzustellenden Kaufgegenstandes;
  • einschlägige DIN-Standards, denen der angefragte Kaufgegenstand entsprechend soll;
  • Verwendungszweck des angefragten Kaufgegenstandes;
  • Fotos oder Kundenzeichnungen über den individuell herzustellenden Kaufgegenstand  

4.6. Der Kunde hat seine Bestellung gegenüber dem Verkäufer schriftlich oder auf elektronischem Weg zu erklären. Daraufhin erhält der Kunde von dem Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung.  

4.7. Mit dem Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Verkaufspreises sofort zur Zahlung fällig. Der Verkäufer übermittelt in angemessener Zeit eine Anzahlungsrechnung für den fälligen Anzahlungsbetrag. Die Zahlungsfrist für die Anzahlung ist 14 Tage ab Erhalt der Anzahlungsrechnung durch den Kunden.

4.8. Ab Erhalt der Anzahlung beginnt der Verkäufer eine Zeichnung des zu liefernden Containers zu erstellen. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, alle gewünschten Spezifikationen des neu herzustellenden Containers dem Verkäufer, solange er dies noch nicht in seiner Anfrage getätigt hat, schriftlich zukommen zu lassen. Davon abzusehen ist bei Bestellungen von gebrauchten Containern. Gebrauchte Container werden auf der Basis ihres aktuellen Zustandes verkauft.

4.9. Der Verkäufer beginnt mit der Erstellung der Zeichnung des Containers erst nach Erhalt der vollen Anzahlung und nicht davor.

4.10. Nach Erstellung der Zeichnung für den bestellten Container legt der Verkäufer dem Kunden die Zeichnung zur Prüfung und Bestätigung vor.

4.11. Der Kunde ist verpflichtet, die übermittelte Zeichnung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bzw. Übereinstimmung mit

den vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen zu prüfen. Sollte der Kunde irgendwelche Mängel an der Zeichnung feststellen, so hat er diese dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen und eine Anpassung der Zeichnung anzufordern.

4.12. Entspricht die Zeichnung des Verkäufers den Wünschen und den Anforderungen des Kunden, so hat der Kunde die Zeichnung des Containers schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

4.13. Mit der schriftlichen Bestätigung der Zeichnung ist der Bestellvorgang abgeschlossen.

4.14. Der gemäß der vom Kunden bestätigten Zeichnung beschriebene herzustellende Container stellt den Gegenstand des Vertrages dar („Kaufgegenstand“).    

5. Vertragsabschluss

5.1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen.

5.2 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform (d.h. auch per telefax oder E-Mail) durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung bestätigt und diese Auftragsbestätigung beim Kunden zugeht oder durch die tatsächliche Lieferung/Leistung vom Verkäufer.

6. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

6.1 Prüfung und Bestätigung des Angebots:

Nach Erhalt des Angebots vom Verkäufer ist der Kunde dazu verpflichtet, das Angebot vollumfassend und sorgfältig zu prüfen. Zur Abgabe einer verbindlichen Bestellung hat der Kunde anschließend eine schriftliche Bestätigung oder eine Bestätigung in Textform des Angebots an dem Verkäufer zu richten.

Mit der Bestätigung des Angebots akzeptiert der Kunde zugleich auch die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers, die ihm zusammen mit dem Angebot vom Verkäufer zur Verfügung gestellt worden sind, und erklärt sich mit deren Einbeziehung als Vertragsbestandteil einverstanden.

6.2 Überprüfung der Zeichnung:

Nach Erstellung der Zeichnung des Containers durch den Verkäufer hat der Kunde die Pflicht, diese sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel oder Abweichungen von den zuvor vom Kunden festgelegten Spezifikationen müssen dem Verkäufer unverzüglich angezeigt werden.  

6.3 Bestätigung der Zeichnung:

Nach erfolgter Prüfung und gegebenenfalls notwendiger Anpassungen muss der Kunde den Projektentwurf final prüfen und schriftlich oder elektronisch bestätigen. Diese Bestätigung markiert den Abschluss der Projektentwurfsphase

6.4 Zusammenarbeit während des Projekts:

Der Kunde muss eng mit dem Verkäufer zusammenarbeiten und diesem kooperieren, um einen reibungslosen Ablauf des Projekts sicherzustellen. Dazu gehört die Beantwortung von Rückfragen, die Bereitstellung von zusätzlichen Informationen und die Koordination von Lieferterminen innerhalb von maximal 3 Werktagen.

6.5 Einhaltung der Vertragsbedingungen:

Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle Bedingungen des Kaufvertrags einzuhalten, einschließlich der vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen.

6.6 Bereitstellung einer geeigneten Lieferadresse:

Der Kunde ist verpflichtet bei vereinbarter Schickschuld und Versand des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer an einem von ihm bestimmten Ort sicherzustellen, dass die angegebene Lieferadresse geeignet ist, für die Auslieferung des Kaufgegenstandes.  Des Weiteren ist der Kunde in Anbetracht der besonderen Maße und Art des Kaufgegenstandes verpflichtet, dafür zu sorgen, dass zum Zeitpunkt der angekündigten Auslieferungszeit durch das Beförderungsunternehmen eine Empfangsperson vor Ort ist und den Abladevorgang vornimmt.

6.7 Untersuchungs- und Rügepflichten:

Der Kunde hat die Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB, d.h. er hat die Lieferungen/Leistungen sofort bei Übergabe zu untersuchen. Äußerlich erkennbare Transportschäden hat der Kunde zunächst, unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen und diese in den Lieferschein (CRM-Dokument) zum Zeitpunkt der Abnahme vor Abzeichnen des Lieferscheins zu vermerken bzw. vermerken zu lassen. Die vermerkten Transportschäden sind anschließend innerhalb von 7 Werktagen direkt beim Verkäufer durch Vorlage von Fotos zu beanstanden. Der Kunde hat die Pflicht, alle zum Zeitpunkt der Übergabe erkennbaren Transportschäden und Mängel zu dokumentieren und zu fotografieren.

6.8 Rechtfolgen bei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden:

Verletzt der Kunde eine seiner Mitwirkungs- und Informationspflichten aus diesem Vertrag, insbesondere indem er erforderliche Informationen nicht rechtzeitig oder unvollständig bereitstellt oder auf andere Weise die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags behindert, behält sich der Verkäufer das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen können unter anderem die Aussetzung der Leistungserbringung, die Verlängerung von Lieferfristen oder die Erhebung von zusätzlichen Gebühren zur Deckung der entstandenen oder zu erwarteten Mehrkosten umfassen. Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sofern die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden trotz einer vom Verkäufer angemessen Nachfristsetzung durch den Kunden nicht eingestellt bzw. nicht beseitigt wird, und dies zu einem finanziellen unzumutbar hohen Schaden für den Verkäufer führt.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Alle Preise sind Nettopreise ab Werk bzw. Lager. Sie verstehen sich zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer sowie aller mit dem Kauf und der Übergabe verbundenen Kosten, wie gesetzliche Abgaben, Lieferkosten, Versicherungen etc..

7.2 Alle Rechnungen sind sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist ausnahmsweise Ratenzahlung vereinbart und hält der Kunde die Ratenzahlungstermine nicht ein, ist Container Kreativ GmbH berechtigt, die gesamte Restforderung fällig zu stellen.

7.3. Der Kunde ist dazu verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Verkaufspreises nach Angebotsannahme zu leisten. Diese Anzahlung dient als Vorleistung und Teilvergütung für die Projektentwurfsphase. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb der vereinbarten Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Anzahlungsrechnung zu zahlen. Dabei ist für die Fristenberechnung auf dem Tag des Zahlungseingangs

auf dem Konto des Verkäufers und nicht auf dem Tag der Überweisung abzustellen.

7.4. Mit Fertigstellung des Containers und vor dessen Übergabe an den Käufer wird der Restbetrag des Kaufpreises sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den verbleibenden Betrag des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Schlussrechnung zu begleichen. Nachdem der Restbetrag auf dem in der Schlussrechnung angegebenen Konto des Verkäufers eingegangen ist, wird der Kaufgegenstand an den Käufer übergeben.

7.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Container Kreativ GmbH anerkannt sind.

7.6. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Rechnungsbetrages in Verzug oder bestehen Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist der Verkäufer zu weiteren Lieferungen/Leistungen aus - auch anderen - laufenden Verträgen mit dem Kunden nicht verpflichtet und kann deren Erfüllung solange einstellen, bis alle fälligen Zahlungen erfolgt sind, und eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

8. Lieferbedingungen

8.1 Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Werk oder Lager von Container Kreativ GmbH.

8.2 Die Standard-Lieferfrist der gemachten Bestellungen beträgt 3 Monate. Die Lieferfrist beginnt am nachfolgenden Tag des Tages, an dem der Verkäufer die Anzahlung des Kunden für die Bestellung erhalten hat.

8.3. Die Lieferungen sind nicht an Werktagen oder Geschäftszeiten gebunden und können an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit erfolgen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen Kunden und Verkäufer schriftlich getroffen wurden.

8.4. Die in Ziff. 8.2. oder im Kommunikationsaustausch zwischen dem Verkäufer und dem Kunden genannten Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt sind.

8.5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die als verbindlich vereinbarten Lieferzeiten in besonderen Ausnahmesituationen einseitig zu ändern, insbesondere wenn unvorhersehbare Verzögerungen in den Lieferketten auftreten. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über solche Änderungen informieren und sich bemühen, die Lieferzeiten so schnell wie möglich anzupassen, um die Auswirkungen auf den Kunden zu minimieren.

8.6. Auftragsänderungen auf Wunsch des Kunden führen zur Aufhebung bzw. Verschiebung der verbindlich vereinbarten Liefertermine.

8.7. Container Kreativ GmbH ist zu Teilleistungen/-lieferungen und deren gesonderter Abrechnung berechtigt.

8.8. Krieg, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie alle Fälle höherer Gewalt, einschließlich jedoch nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien oder ähnliche Krisensituationen wie die COVID-19-Pandemie, sowohl bei den Lieferanten von Container Kreativ GmbH als auch im eigenen Betrieb, befreien Container Kreativ GmbH - auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Vertrages auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen - für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungs-/Lieferpflicht. Vereinbarte Leistungs-/Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang. Im Übrigen berechtigen solche Ereignisse Container

Kreativ GmbH, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadensersatz hat.

8.9. Die Verantwortung für das Abladen des bestellten Kaufgegenstandes obliegt alleine dem Käufer; der Verkäufer nimmt an dem Abladevorgang nicht teil.

8.10. Wünscht der Kunde eine Lieferung des Kaufgegenstandes an einem von ihm bestimmten Ort, so muss der Kunde spätestens zum Zeitpunkt der Anzahlung eine angemessene für den Abladevorgang des Kaufgegenstands geeignete Lieferadresse dem Käufer mitteilen. Der Kunde ist berechtigt, eine nachträgliche Änderung der Lieferadresse beim Verkäufer anzufragen. Es liegt jedoch im alleinigen Ermessen des Verkäufers, ob er eine solche Änderung akzeptiert oder ablehnt. Der Verkäufer stimmt einer angefragten Adressenänderung, wenn diese mit einem angemessenen zusätzlichen Aufwand verbunden sind, der dem Verkäufer gerade noch zumutbar ist. Falls der Verkäufer der Änderung zustimmt, werden die durch die Adressenänderung entstandenen zusätzliche Kosten für den Warentransport vom Käufer getragen. Der Verkäufer stellt diese Zusatzkosten dem Käufer in Rechnung.

8.11. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine alternative Lieferadresse anzufordern, falls die Lieferadresse sich als ungeeignet für das Abladen des Kaufgegenstandes erweist.

8.12. Der Verkäufer hat das Recht, die Auslieferung des Kaufeggenstandes zu verweigern, falls die Lieferadresse sich als ungeeignet für das Abladen des Kaufgegenstandes erweist und der Kunde keine neue für den Abladevorgang geeignete Lieferadresse unverzüglich dem Verkäufer oder dem Beförderungsunternehmen mitteilt. Sendet das Beförderungsunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand sowie jegliche damit verbundenen weiteren Verwahrungskosten, die dem Verkäufer sich daraus ergeben werden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. In solchen Fällen trägt der Kunde alle im Zusammenhang mit dem Rücktransport des Kaufgegenstandes zum Werk des Verkäufers und mit einer nachfolgenden Lieferung entstandenen Kosten.

8.13. Mit der Beauftragung des Verkäufers mit der Lieferung des Kaufeggenstandes erklärt sich der Kunde mit den Regelungen aus dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/cmrg/BJNR211190961.html) einverstanden und mit deren Einbeziehung als Vertragsbestandteil in die Kaufvertragliche Vertragsbeziehung. Darüber hinaus stimmt der Kunde jeder etwaig erforderlichen Datenverarbeitung durch mit der Beförderung beauftragten Unternehmen zu, die zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und der Lieferverpflichtung erfolgt.

9. Übergabe/Gefahrübergang

9.1 Im Fall einer Holschuld erfolgt die Übergabe am Werk bzw. Lager des Verkäufers. Bei einer zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Schickschuld etwa im Falle eines Versendungskaufs erfolgt die Übergabe des Kaufgegenstands mit dessen Übergabe durch den Verkäufer an das Beförderungsunternehmen zur Übermittlung an den Käufer.

9.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht ab Werk bzw. Lager auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn auf Wunsch des Kunden der Verkäufer die Lieferung an den Sitz

des Kunden oder an einen anderen vom Kunden bestimmten Ort ausführt oder ausführen lässt.

10. Gewährleistung / Mängelhaftung

Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:

10.1 Der Kunde hat die Lieferungen/Leistungen sofort nach Empfang zu untersuchen, zu überprüfen und dabei erkennbare Mängel und Transportschäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen bei dem Verkäufer zu reklamieren. Anderenfalls gelten die Lieferungen/Leistungen als vorbehaltlos abgenommen und die vorhandenen Mängel als akzeptiert.  

10.2. Mängelansprüche müssen schriftlich unter Nennung der Seriennummer des betroffenen Containers an die folgende E-Mail für Reklamationen geltend gemacht werden:

kundensupport@containerkreativ.de

10.3. Mängelrügen müssen den folgenden Inhalt zwecks Überprüfung und Bearbeitung enthalten:

- detaillierte Beschreibung des Mangels

- Zeitpunkt der Mangeleintritts

- Situation, bei der der Mangel eingetreten ist

- Fotos von dem Mangel von unmittelbarer Nähe und aus Distanz  

- Seriennummer des betroffenen Containers

10.4. Nach Eingang einer Mängelrüge hat der Verkäufer eine Antwortzeit von 3 Werktagen. Die Antwortzeit beginnt ab dem darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Mängelrüge in dem E-Mail-Postfach für Reklamationen iSv. Ziff. 6.2. oben eingegangen ist. Der Kunde hat ebenfalls eine Antwortzeit von höchstens 3 Werktagen zur Beantwortung von Rückfragen und zur Bereitstellung von zusätzlichen Informationen auf Nachfrage des Verkäufers.

10.5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Containers.

10.6. Nur wenn der Verkäufer zur Nacherfüllung nicht bereit oder - in angemessener Frist - nicht in der Lage ist oder die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist. Für etwaige Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden - auch im Falle eines Rückgriffes nach den §§ 478, 479 BGB - gilt Abschnitt 11.

10.7. Geringe Abweichungen der gelieferten Container von Angebot/Auftragsbestätigung und/oder Muster gelten nicht als Mangel. Die Mängelhaftung bezieht sich ferner nicht auf natürliche Abnutzung und auf solche Mängel, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund von nach dem Vertrag nicht vorausgesetzten Einwirkungen etc. entstanden sind. Der Verkäufer haftet auch nicht insoweit als Lieferteile, nach ihrer natürlichen Beschaffenheit oder der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen.

10.8. Erweist sich während der Mängelbeseitigung, dass der gerügte Mangel ein selbstverschuldeter Schaden an den Container darstellt, der zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorgelegen hat, so hat der Kunde dem Verkäufer alle im Rahmen der Mängelbeseitigung tatsächlich angefallenen Kosten zu ersetzen.

10.9. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

10.10. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Die Verjährungsfrist für die Mängelgewährleistungsansprüche bei dem Kauf von gebrauchten Containern beträgt sechs Monate. Für andere Kunden (Verbraucher) gelten die gesetzlichen Bestimmungen, d.h. sofern ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist von Mängelgewährleistungsansprüchen zwei Jahre, bei gebrauchten Containern ein Jahr.

10.11. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 10.10 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.12. Soweit die Container für den zwischenstaatlichen Gebrauch bestimmt sind, haftet Container Kreativ GmbH nicht dafür, dass frühere oder jetzige öffentlich-rechtliche Bestimmungen oder Zollbestimmungen in der BRD oder anderen Ländern eingehalten sind. Alle mit dem Import der Container in die BRD oder einem Gebrauch in der BRD oder sonstigen Land verbundene Kosten oder regulatorischen Risiken trägt der Kunde.

10.13. Nimmt der Kunde die Mängelbeseitigung ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers eigenständig oder durch die Einbeziehung von Dritten durch Reparaturen oder Änderungen an dem Kaufgegenstand vor, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.  

11. Haftung

11.1. Die Parteien haften einander für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweils anderen Vertragspartners oder seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen einer Vertragspartei oder ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.  

11.2. Hat der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

11.3. Unbeschadet Ziffer 11.2 ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

11.4. Für Verzögerungsschäden haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 50% des vereinbarten Kaufpreises.

11.5. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für atypische Schäden oder nicht vorhersehbare Folgeschäden sowie für solche Schäden, die der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.

11.6. Die Haftungsausschlüsse gemäß der vorstehenden Ziffern 11.2. bis 11.5. gelten nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie, des arglistigen Verschweigens eines Mangels, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.7. Sämtliche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, verjähren spätestens in einem Jahr ab Ablieferung der Container an den Kunden, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine längere Verjährungsfrist vorsehen.

11.8. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Betriebsangehörigen, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Gelieferte Container bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum von dem Verkäufer. Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

12.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Container auf Kosten des Kunden und ohne Nachfrist-setzung zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn dies wird ausdrücklich erklärt. Nach Rücknahme des gelieferten Containers ist der Verkäufer zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

12.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und der sonstigen Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung weiter veräußern. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle seine Forderungen bis zur Höhe der dem Verkäufer zustehenden Forderung ab, die ihm aus einer etwaigen Vermietung der Container oder vertragswidrigen Weiterveräußerung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde weiterhin ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird die Forderungen jedoch solange nicht selbst einziehen, wie der Kunde seinen Vertragsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät. Ist dies der Fall, ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu benennen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen bzw. alles ihm Zumutbare vornehmen, um deren Zustimmung für die Abtretung – falls erforderlich - einzuholen.

12.4 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 25%, wird Container Kreativ GmbH nach eigener Wahl auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freigeben.

12.5 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat der Kunde Container Kreativ GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Alle Kosten für die Abwehr der Geltendmachung von Rechten durch Dritte trägt der Kunde.

 

13. Änderungen

13.1. Der Kunde kann nach Vertragsschluss jederzeit vom Verkäufer Leistungsänderungen in Form von einem Änderungsverlangen („Change-Request“) im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verkäufers verlangen, es sei denn, dies ist für den Verkäufer unzumutbar. Unzumutbar sind Änderungsverlangen insbesondere aber nicht ausschließlich dann, wenn es mit der Produktion des bestätigten gezeichneten Containers schon begonnen wurde. Der Verkäufer hat das Änderungsverlangen des Kunden zu prüfen und dem Kunden innerhalb angemessener Frist, insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Änderungsverlangens mitteilen, ob es technisch und wirtschaftlich zumutbar und falls nicht, warum es unzumutbar ist.

13.2. Hat das zumutbare Änderungsverlangen keinen Einfluss auf der vereinbarten Vergütung oder auf etwa verbindlich vereinbarte Vertragstermine, hat der Verkäufer dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

13.3. Hat das zumutbare Änderungsverfahren Einfluss auf die vereinbarte Vergütung oder auf etwa verbindlich vereinbarte Vertragstermine, wird der Verkäufer ein Preisänderungsangebot sowie ein Realisierungsangebot unter Angabe von neuen Terminen unterbreiten.

13.4. Die durch den Verkäufer zu erstellenden Angebote sind für den Kunden kostenlos und verpflichten den Kunden nicht zur Beauftragung. Bedarf die Erstellung des Realisierungsangebots einer umfangreicheren technischen Planung, kann der Verkäufer dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung anhängig machen.

13.5. Kommt eine Einigung über die Änderung der Leistung zwischen den Vertragsparteien zustande, ist ein Änderungsvertrag zustande gekommen. Dieser bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform.

13.6. Sofern und solange keine Einigung zustande kommt, hat der Verkäufer die Leistungen gemäß der ursprünglich bestätigten Zeichnung weiter zu erbringen.

13.7. Alle Änderungen des zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufvertrags und der ihr zugehörigen Vertragsbestandteile (z.B. Zeichnung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gem. § 126 BGB. Der Verkäufer wird den Kunden darauf hinweisen und in Schriftform vor Beginn der Umsetzung eines Änderungsverlangens ausdrücklich auffordern.

13.8. Auch die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gem. § 126 BGB.  

14. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen nicht.

Sollte der Verkäufer in Ausnahmefällen einen Kaufvertrag mit einem Verbraucher abschließen, so steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB zu, wenn

der mit dem Verkäufer abgeschlossene Vertrag als Gegenstand die Lieferung von Waren hat die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

15.1. Zwischen den Vertragsparteien ist mit dem Vertragsabschluss grundsätzlich eine Holschuld vereinbart. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der ausdrücklich vereinbarten Übernahme einer Bringschuld der Sitz des Verkäufers.

15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem zwischen dem Verkäufer und dem Kunden geschlossenen Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers Halberstadt.

15.3. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

15.4. Auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und den Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine der hiesigen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahekommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt im Übrigen unberührt.

17. Alternative Streitbeilegung

17.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

17.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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